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Frauenhaus und Beratung e.V.
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BUFDI ab 27 Jahre gesucht!

Bundesfreiwilligendienst im Frauenhaus Münster

Das Autonome Frauenhaus Münster eine Bundesfreiwilligendienst-Stelle an. Das Frauenhaus ist ein Ort, an dem gewaltbetroffene Frauen und Kinder Schutz und Sicherheit finden. Dienstbeginn ab November 2021 möglich.

Aufgabenschwerpunkte: hausorganisatorische Aufgaben, Fahrdienste, Unterstützung der Frauen und Kinder in alltäglichen Belangen

Im Frauenhaus werden Frauen und ihre Kinder aufgenommen, die von ihrem Partner körperlich und seelisch misshandelt werden. Unser Team besteht aus fünf pädagogisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen. Gemeinsam unterstützen wir die Frauen und Kinder im Haus, organisieren den Alltag, verwalten das Projekt und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Du kannst uns und unsere Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und Kindern aktiv unterstützen. Die BFDlerinnen werden eingesetzt in den folgenden Bereichen: einfache hausmeisterliche Tätigkeiten, Fahrdienste, Unterstützung bei der Haushaltsorganisation, sowie bei einfachen lebenspraktischen Tätigkeiten bezüglich der Frauen und Kinder.

Wichtig für uns ist: Du bist älter als 27 Jahre, hast eine feministische Grundhaltung, du besitzt eine Offenheit gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven und bist diversitätssensibel. Die Arbeit mit Menschen bereitet dir Freude, du bist körperlich und psychisch belastbar, verfügst über handwerkliches Geschick und ein praktisches Lösungsverständnis oder bist bereit dies zu erlernen. Ein Führerschein Klasse B ist Voraussetzung.

Bewerbungen von Frauen mit Migrationserfahrung sind ausdrücklich erwünscht.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Bewerbung ausschließlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Spendenaktion des Cafés "Teilchen und Beschleuniger"

Wir haben uns sehr über eine Spendenaktion des Münsteraner Cafés "Teilchen und Beschleuniger" gefreut:

Anlässlich des Weltfrauentages 2021 wurde die Aktion gestartet, dass man in dem kleinen Café einen "Monats-Bagel" mit Frischkäse, Ziegenkäse, Walnüssen, roter Bete, Honig und Rucola kaufen konnte und davon immer ein Euro ans Frauenhaus in Münster ging. Zusätzlich gab es  für ca. fünf Wochen eine Spendenbox auf der Theke, in die noch zusätzlich gespendet wurde.

"Wir sind überglücklich, dass wir euch auf diese Art und Weise eine hohe Summe spenden können, denn eure Arbeit ist so wichtig, wertvoll und für viele Frauen unabdingbar," schreiben uns die CafebetreiberInnen.

Stolze 755 € kamen innerhalb eines Monats zusammen! Herzlichen Dank aus dem Frauenhaus für diese tolle Spende:-)

Alternativbericht zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Artikel 9 der Istanbul-Konvention weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu. Aus diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention gemeinsam einen ersten Alternativbericht verfasst, der am 18. März 2021 veröffentlicht wurde.

Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) fest.

Anders als der Staatenbericht der Regierung vom September 2020 weist der Bericht des Bündnisses auf die noch immer vorhandenen Lücken in der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hin und formuliert detaillierte Empfehlungen. Als kritischer und zugleich konstruktiver Impuls nimmt er die Regierung dabei in die Pflicht.Bund, Länder und Kommunen müssen sich an diesen direkten Handlungsempfehlungen in Zukunft messen lassen, fordert das Bündnis.

Hier der komplette Alternativbericht zum Download:

https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbe.../