Wir schließen uns der Stellungnahme der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser an:
Istanbul-Konvention vollständig umsetzen – Anforderungen an die Finanzierung von Frauenhäusern
Die derzeitige Infrastruktur an Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen erfüllt nicht die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu „einfach zugänglichen und angemessenen Schutzeinrichtungen in ausreichender Zahl“.
Gewaltschutz braucht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- die Schaffung einer bundesgesetzlichen und damit bundeseinheitlichen Regelung zur Finanzierung aller Frauenhäuser und Schutzunterkünfte.
- den schnellen, unbürokratischen, bedarfsgerechten und kostenfreien Zugang aller gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder zum Schutz und bedarfsgerechter Unterstützung in einem Frauenhaus ihrer Wahl – unabhängig von Aufenthaltsstatus, Wohnort, Einkommen, Vermögen, Ausbildungs- und beruflicher Situation.
- die unverzügliche Beseitigung von aufenthalts- und asylrechtlichen Zugangshürden zu Frauenhäusern und Schutzunterkünften.
- eine kostendeckende, einzelfallunabhängige Objekt-Finanzierung der Frauenhäuser und Schutzwohnungen auf dieser Grundlage